Als Unfallopfer können Sie entscheiden, wo Ihr Fahrzeug repariert werden soll. Die anfallenden Reparaturkosten sind vom Unfallverursacher zu tragen.

Wenn Ihr Vertrag eine Werkstattbindung enthält, Sie Ihr Fahrzeug aber lieber in einer Werkstatt Ihres Vertrauens reparieren lassen möchten, können Sie die vertraglich festgelegten Strafgebühren akzeptieren. Unter Umständen ist es möglich, Ihren Versicherungsvertrag nachträglich gegen eine Zuzahlung anzupassen.

Eine Sonderregelung erlaubt eine umfassende und fachgerechte Reparatur bis zu 130 % des Fahrzeugwerts vor dem Unfall.

Unsere qualifizierten Serviceberater in den Mercedes-Benz eigenen Verkaufs- und Servicestützpunkten beraten Sie umfassend und kostenlos über Ihren Schaden sowie Ihre Rechte und Pflichten.

Es steht Ihnen frei, einen von der gegnerischen Versicherungsgesellschaft empfohlenen Gutachter abzulehnen. Sie haben das Recht, einen Gutachter Ihres Vertrauens selbst auszuwählen und zu beauftragen.

Im Rahmen der Schadenersatzpflicht ist der Unfallverursacher verpflichtet, alle durch den Unfall entstandenen Kosten zu tragen und dabei die Schadensminderungspflicht zu beachten.